1. Dauer der Garantie
Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre.
Der Garantiezeitraum beginnt ab Rechnungsdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.
Der Garantiezeitraum endet vorzeitig mit Weiterverkauf oder Weitergabe des Produktes.

2. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.


3. Ausschluss von Garantieleistungen
Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in den nachfolgend bezeichneten Fällen ausgeschlossen, soweit diese für den Eintritt des Defektes kausal geworden sind.

3.1 Unsachgemäße Anwendung des Produkts oder der Montageanleitung.
3.2. Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweisen.
3.3. Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. mechanische Teile oder Batterien.
3.4. Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z.B. Gewalteinwirkung, usw.).
3.5. Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen.
3.6. Schäden, die durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen entstehen.
3.7. Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen nicht durch uns oder von einem im Einzelfall autorisierten Dienstleister vorgenommen worden sind. Es steht dem Kunden frei uns einen Dienstleister für Wartungsarbeiten vorzuschlagen.